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Steuerrecht

Zweitwohnungssteuer auch bei Kinderzimmer im Elternhaus

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Inhaber einer Zweitwohnung in Berlin auch dann zur Zahlung der Zweitwohnungsteuer verpflichtet sind, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht. Mehr dazu in unserem Stichwort „Zweitwohnungssteuer“.

Zweitwohnungssteuer ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 23.03.2010 (Aktenzeichen: 1 BvR 529/09 u.a.) entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer nicht gegen die Verfassung verstoße. Näheres dazu finden Sie in unserem Beitrag zum Thema „Zweitwohnungssteuer“.