Sozialamt

Im Niemandsland zwischen ALG II und Sozialhilfe

Eigentlich dürfte es solche Fälle nicht geben, und es gibt sie doch: Eine alleinstehende Frau um die 60 bezieht seit Jahren neben einer kleinen Rente wegen voller Erwerbsminderung Sozialhilfe. Am 29.04.2010 teilt ihr das Sozialamt Spandau mit, dass sie ab dem 01.05.2010 keine Sozialhilfe mehr bekäme. Sie sei jetzt wieder arbeitsfähig und solle sich zukünftig an das JobCenter wenden. Auf die gesetzlich vorgesehene Anhörung habe man verzichten müssen, da das zu einer Verzögerung geführt hätte und damit dazu, Leistungen für Mai noch gewähren zu müssen, die man dann später vielleicht nicht zurückbekäme. Das JobCenter teilt mit, man sei nicht zuständig, da die durch den ärztlichen Dienst der AA attestierte volle Erwerbsunfähigkeit weiterhin bestehe. Das erinnert irgendwie an den Schuster Voigt aus dem Hauptmann von Köpenick: Ohne Pass keine Arbeit und ohne Arbeit kein Pass. Die Frau muss jetzt mit einer Rente von unter 300 € auskommen. Und die Maimiete kann sie natürlich auch nicht bezahlen. Mal sehen, was das Sozialgericht dazu sagt.

Hinweis: Das Sozialgericht hat die Dinge im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wieder geradegebogen. Die Frau erhält mittlerweile wieder ungeschmälert ihres Sozialhilfe.