Schimmel

Ausharren statt Umziehen

Ich beschäftige mich gerade mit einem Fall, bei dem eine alleinerziehende Mutter mit 3 minderjährigen Kindern in einer feuchten und schimmeligen Wohnung wohnt. Der Vermieter ist ein privater Finanzinvestor. Es handelt sich um ehemalige kommunale Wohnungen in Spandau. Trotz Androhung mietrechtlicher Konsequenzen unternimmt der Vermieter nichts. Die Miete wird vom JobCenter Spandau bezahlt. Ich rate der Frau, sich lieber eine neue Wohnung zu suchen, statt die Sache in der schimmeligen Wohnung mit dem Vermieter auszufechten. Doch das JobCenter sagt nein. Ein Umzug sei trotz der 3 kleinen Kinder nicht möglich. Sie müsse ihr Recht auf Mängelbeseitigung gerichtlich durchsetzen, auch wenn das Monate dauere. Leider kein Einzelfall. Erst wird die Wohnung (Sozialer Wohnungsbau!) verkauft, dann nicht mehr ordentlich instandgehalten, und zum Schluss sollen die Mieter auch noch klagen. Das werden wir dann auch tun.   

Hinweis: Das Sozialgericht Berlin hat das JobCenter Spandau im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Umzug der Frau zuzustimmen. Sie lebt mit ihren Kindern mittlerweile in einer anderen Wohnung.