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Das Zwangsverwaltungverfahren

Immobilienverwaltung hat zwar viel mit Recht und den dazugehörigen Verfahrensvorschriften zu tun, ist aber als solche eine freie Tätigkeit. Die Vorgehensweise ist von Verwalter zu Verwalter, manchmal sogar von Objekt zu Objekt unterschiedlich.

Anders die Zwangsverwaltung. Für den Zwangsverwalter gibt es im ZVG und in der ZwVwV viele Verfahrensvorschriften, an die er sich zu halten hat. Innerhalb dieses so gesteckten Rahmens ist der Zwangsverwalter jedoch in der Erledigung seiner Aufgaben frei wie jeder andere Verwalter auch.

Im Folgenden beschreiben wir die verschiedenen Etappen des Zwangsverwaltungsverfahrens in der historischen Abfolge. Die Länge der einzelnen Abschnitte kann dabei von Verfahren zu Verfahren ganz unterschiedlich sein.


letzte Änderung am 10.10.2009