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Dingliches Wohnrecht


Das dingliche Wohnrecht ist eine besondere Form der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und ermächtigt den Berechtigten gemäß § 1093 Absatz 1 BGB dazu, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Es muss notariell beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden. Die genaue Ausgestaltung ist im wesentlichen den Vertragsparteien überlassen und erfolgt häufig in Anlehnung an das Wohnraummietrecht.

Wegen des hohen Transaktionsaufwandes findet man dingliche Wohnrechte in der Regel nur im familiären Umfeld, wenn beispielsweise im Rahmen von Vermögensübertragungen die Eltern sich ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch bestellen lassen.

letzte Änderung am 28.02.2010

der Abbildung: P. Kirchhoff / Pixelio (www.pixelio.de)