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Der Mietvertrag - Begriff und Abgrenzung


Begriff
Bei der Miete handelt es sich um die entgeltliche Überlassung von Räumen oder anderen Gegenständen. Wir befassen uns auf dieser Webseite nur mit der Raumüberlassung, schwerpunktmäßig mit der Überlassung von Wohnräumen. Sie dient uns daher bei unseren weiteren Ausführungen auch als Referenzpunkt.

Abgrenzung von anderen Vertragsarten
Ein Wohnraummietvertrag liegt vor bei der entgeltlichen Überlassung von Räumen, die an den Mieter zur Nutzung als Wohnraum vermietet werden. Entscheidend sind also die von den Parteien getroffenen Vereinbarungen, nicht die tatsächliche Nutzung, die Eignung oder die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Wann eine Wohnnutzung vorliegt, darauf werden wir später bei der Abgrenzung zur Gewerbenutzung noch näher eingehen. Im folgenden grenzen wir den Mietvertrag zunächst ab zu anderen Arten der Überlassung von Räumen, unabhängig davon, ob es sich um Wohnraummiete oder Gewerberaummiete handelt.

letzte Änderung am 28.02.2010