Der Mietvertrag
In diesem Bereich befassen wir uns mit dem Mietvertrag als solchem, seinem Zustandekommen und seiner Beendigung, seinem Gegenstand, mit der Miete und abschließend noch mit Fragen rund um das Gewerbemietrecht.
Der Verlauf des Mietverhältnisses ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, dass einen starken sozialen Einschlag hat. Immer wieder stößt man daher beim Abschluss und noch mehr bei der Beendigung des Mietvertrages auf Vorschriften, die dem Mieterschutz dienen. Die Rechtsprechung muss sich häufig mit Fragen aus diesem Bereich auseinandersetzen. Vor allem der Kündigungsschutz im Wohnraummietrecht ist wegen dessen qualitativer und quantitativer Bedeutung für die Menschen eines der Schwerpunktthemen auch unserer Webseite.
Wenn der Mietvertrag abgeschlossen ist, stehen zunächst andere Fragen im Vordergrund. Dabei geht es um die vielfältigen Fragen des Gebrauchsrechts des Mieters im Konflikt mit dem Eigentumsrecht des Vermieters oder den Rechten der anderen Mieter (Stichwort z.B. Tierhaltung), sowie schwerpunktmäßig um das Gewährleistungsrecht.
Im Zentrum der allgemeinen öffentlichen Diskussionen steht häufig auch die Miete, insbesondere die Miete der freifinanzierten Wohnungen, die durch den Berliner Mietspiegel bestimmt wird. Er ist nicht nur eine Sache der Juristen, sondern eine ganz zentrale Aufgabe des Berliner Senats und daher Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen. Wir wollen aus diesem Grund einen weiteren Schwerpunkt unserer Webseite auf die damit im Zusammenhang stehenden Fragen setzen.
Im Zentrum unserer Webseite steht das Wohnraummietrecht. Zu den Mietverhältnissen gehören jedoch auch die über Gewerberäume. Einigen wichtigen damit im Zusammenhang stehenden Fragen wollen wir an dieser Stelle auch Raum geben.
letzte Änderung am 28.02.2010
