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DSCI0023


Nachtspeicherheizung


Die Nachtspeicherheizung ist eine elektrisch betriebene Heizung, bei der ein Wärmespeicher in den sogenannten Schwachlastzeiten in der Nacht durch im Vergleich zum Normaltarif günstiger angebotenen elektrischen Strom der Stromversorger aufgeheizt wird. Dieser Tarif wird umgangssprachlich auch als Nachtstrom bezeichnet. Dazu wird der elektrische Strom in den Schwachlastphasen in der Nacht und am Nachmittag genutzt. Um Niedertarifstrom zu nutzen, bedarf es spezieller Stromzähler mit zwei Zählwerken sowie einer Einrichtung zur Umschaltung auf Normal- oder Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT).

Nachtspeicherheizungen sind im Vergleich mit allen anderen Heizungsformen relativ ineffizient, da bei der Stromproduktion nur ein geringer Wirkungsgrad erreicht wird. Der Wirkungsgrad bei Erzeugung, Umspannung und Transport elektrischer Energie beträgt nur rund 34%. Das schlägt sich mittlerweile auch erheblich in den Energiekosten nieder. Ökologisch problematisch, da mehr Kohlendioxid produziert wird, als wenn vor Ort mit Gas oder Öl geheizt werden würde. Die hochwertige Energieform Elektrizität wird als Niedrigtemperaturwärme eigentlich vergeudet. Durch die elektrische Speicherheizung mit aus fossilen Energieträgern erzeugtem Strom entstehen bei der Beheizung etwa dreimal mehr Kohlenstoffdioxid (CO2) -Emissionen als bei herkömmlichen Beheizungen mit fossilen Brennstoffen, wenn zentral beheizt wird.

Zunehmendes Umweltbewusstsein in Bezug auf den niedrigen Gesamtwirkungsgrad und die Umwelteinflüsse der konventionellen Stromerzeugung und das über Jahrzehnte in Nachtspeicherheizungen verbaute gesundheitsschädliche Material Asbest begründen seit längerem Kritik an Elektrogebäudeheizungen. Auch die Liberalisierung des Strommarktes mit der Aufteilung der vormals integrierten Unternehmen entzieht der Nachtspeicherheizung ihre Existenzgrundlage. Mittlerweile stehen Nachtstromtarife schon nicht mehr flächendeckend zur Verfügung.

In Deutschland gibt es nach Schätzungen derzeit noch ca. 1,4 Millionen Wohnungen mit Nachtspeicherheizungen.

Die Bundesregierung hat im Hinblick auf den Primärenergieverbrauch und die CO2-Belastung die Umrüstung der Stromheizungen auf andere Heizsysteme bis spätestens 2020 beschlossen und dies in § 10 a der EneV 2009 festgelegt. Die Vorschrift lautet:

„§ 10a
Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen
(1) In Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten dürfen Eigentümer elektrische Speicherheizsysteme nach Maßgabe des Absatzes 2 nicht mehr betreiben, wenn die Raumwärme in den Gebäuden ausschließlich durch elektrische Speicherheizsysteme erzeugt wird. Auf Nichtwohngebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, ist Satz 1 entsprechend anzuwenden, wenn mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit elektrischen Speicherheizsystemen beheizt werden. Auf elektrische Speicherheizsysteme mit nicht mehr als 20 Watt Heizleistung pro Quadratmeter Nutzfläche einer Wohnungs-, Betriebs- oder sonstigen Nutzungseinheit sind die Sätze 1 und 2 nicht anzuwenden.
(2) Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden. Nach dem 31. Dezember 1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder der Aufstellung nicht mehr betrieben werden. Wurden die elektrischen Speicherheizsysteme nach den in Satz 1 und 2 genannten Zeitpunkten in wesentlichen Bauteilen erneuert, dürfen sie nach Ablauf von 30 Jahren nach der Erneuerung nicht mehr betrieben werden. Werden mehrere Heizaggregate in einem Gebäude betrieben, ist bei Anwendung der Sätze 1, 2 oder 3 insgesamt auf das zweitälteste Heizaggregat abzustellen.

Der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen wird bereits heute im KfW-Programm Wohnraum Modernisieren in Form von zinsverbilligten Krediten gefördert. Im Rahmen von Komplettsanierungen oder Maßnahmenpaketen können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen zudem Zuschüsse aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm beantragen. Ab Mitte 2009 soll der Austausch dann generell auch durch Zuschüsse gefördert werden.

Gewährleistung
Nachtspeicheröfen sind zuweilen unter der Verwendung von Asbest gebaut worden. Die Beeinträchtigung dadurch kann einen Mietminderungsgrund darstellen. Insoweit verweisen wir auf die Ausführungen in unserem Bereich „Gewährleistung“.


zuletzt geändert am 05.05.2009