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EnEG


Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) aus dem Jahre 1976 ist die Rechtsgrundlage für die Energieeinsparverordnung und die Heizkostenverordnung.

Die aktuelle Version des EnEG finden Sie mit folgendem Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eneg/gesamt.pdf

Da im Zuge des Klimapaketes der Bundesregierung auch die genannten Verordnungen überarbeitet werden, muss das EnEG als Rechtsgrundlage dem angepasst werden. Das neue EnEG soll den Vollzug der Energieeinsparverordnung stärken, insbesondere durch die Einführung privater Nachweispflichten, wie etwa die Ausstellung von Fachunternehmer- und Eigentümererklärungen und ihre Vorlage bei Behörden, sowie Grundlagen für ein Tätigwerden des Bezirksschornsteinfegermeisters bei der Überwachung von Anforderungen der Energieeinsparverordnung an haustechnischer Anlagen im Gebäudebestand schaffen. Das EnEG schafft auch die Ermächtigungsgrundlage für Nachrüstverpflichtungen von Bauteilen bestehender Gebäude und für Anforderungen an den energiesparenden Betrieb von Anlagen, für die Außerbetriebnahme von elektrischen Nachtspeichersystemen für die Raumheizung sowie für Sonderregelungen, bspw. für denkmalgeschützte Gebäude.

Den Entwurf der Bundesregierung zur EnEG 2009 finden Sie mit folgendem Link:

http://www.enev-online.de/eneg/eneg_2008.06.18_bundesregerung_beschluss_aenderung_eneg.pdf

Die Novellierung wurde von der Bundesregierung abschließend am 18. Juni 2008 beraten. Nach der Sommerpause werden die Beratung im Bundestag und anschließend im Bundesrat folgen (Am 03.11.208 fand vor dem zuständigen Bundestagsausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Expertenanhörung statt). Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Vorher können auch die darauf beruhenden Verordnungen nicht in neuer Fassung in Kraft treten.

Der Deutsche Mieterbund ist mit dem Gesetzentwurf im wesentlichen einverstanden. Die BSI würde ihn gerne noch um eine Regelung ergänzt sehen, nach der es dem Eigentümer eines Gebäudes erlaubt wäre, die mit einer thermischen Solarenergie eigesparten Kosten konventioneller Heizenergie im Rahmen der Heizkostenabrechnung für die Solarenergie zu berücksichtigen, also gewissermaßen die Solarwärme zu verkaufen. Dies würde eine Alternative zur Modernisierungsumlage als Refinanzierungsmaßnahme eröffnen.

In der Diskussion sind auch noch Fragen des Wärmecontracting und des Kürzungsrechts für Mieter. Beim Contracting sind die Vermieter mit der aktuellen Rechtslage durch die Rechtsprechung des BGH für alle nach dem 01.03.1989 geschlossenen Mietverträge zufrieden und warnen vor Änderungen, die die derzeit einfachen Maßnahmen verkomplizieren. Im übrigen sollten die Möglichkeiten verbessert werden, auch ohne Zustimmung des Mieters, sei es im Mietvertrag, sei es nachträglich, auf Contracting umzustellen, wenn dies warmmietenneutral erfolge.

Das im Entwurf nicht enthaltene Kürzungsrecht für Mieter wird seitens der BSI weiterhin als kontraproduktiv und nicht verfassungskonform abgelehnt, während der Deutsche Mieterbund darin ein sinnvolles Druckmittel für die Mieter sieht.


letzte Änderung am 26.11.2008