Taubenabwehr
Tauben sind ein ständiges Ärgernis im Rahmen der Immobilienbewirtschaftung.
Insbesondere in Stadtgebieten, in denen die natürlichen Feinde der Taube selten sind, kommt es oft zu einer sprunghaften Vermehrung, beispielsweise der Ringeltauben. Außerdem werden Tauben in Städten gerne gefüttert. Schaden entsteht vor allem an Gebäuden und Sandsteinbauten, da der aggressive Kot die Bausubstanz angreift. Über den Kot sollen außerdem Salmonellen und andere gefährliche Keime übertragen werden. Einige Städte versuchen durch Fütterungen die Tauben vor die Stadt zu locken. Schutzgitter und Netze, sowie Bleche werden vor allem an Nischen von Kirchengebäuden angebracht, damit es keine Landemöglichkeit für die Tiere gibt. Leere Dachböden oder Ruinen werden gerne von den Tauben besiedelt. Schädlingsbekämpfer entscheiden vor Ort die beste Methode der Vertreibung. In genehmigungspflichtigen Sonderfällen dürfen Tauben auch durch Fallen oder Abschuss getötet werden. Nicht zuletzt wegen der genannten Schädlingseigenschaften empfinden viele Menschen Ekel vor Tauben. Dies hat den Tauben auch die Beinamen „Ratten der Lüfte“, „Luftratten“ oder „Flugratten“ eingebracht. Kommt man mit diesen Menschen ins Gespräch, werden Verschmutzungen und das Risiko der Krankheitsübertragung durch Tauben genannt. Das Bundesgesundheitsamt stellt in einer Stellungnahme vom 26. Februar 1998 jedoch klar, dass freifliegende Tauben nicht zu den Schadtieren gehören, und erklärte, dass die 1966 erfolgte Einschätzung der verwilderten Haustaube als obligatorischer Gesundheitsschädling seitens des Bundesgesundheitsrates nicht mehr stichhaltig ist (und in dieser verallgemeinerten Form in späteren Voten auch nicht mehr aufrechterhalten wurde). Auf die Nachfrage Münchner Tierschützern 1996, wie hoch der Anteil der durch Tauben verursachten Schäden an Gebäuden liegt, antwortete das Bayerische Amt für Denkmalpflege: "...dass der PH-Wert der Ausscheidungen im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt. Der Taubenmist enthält demnach keine starken Säuren oder Laugen. Es ist deshalb auch verfehlt, von einem Säureangriff auf Materialien zu sprechen." 99,5 % der Gebäudezerstörung sind auf sauren Regen, Autoabgase und natürliche Verwitterung zurückzuführen (zitiert nach Wikipedia).
Auch wenn man nach diesen Erkenntnissen nicht davon ausgehen kann, dass der Taubenkot eine Gefahr für die Gesundheit darstellt oder bauliche Mängel verursacht, so sind für die Bewirtschaftungspraxis der Verschmutzungsaspekt und die Einstellung der Bewohner entscheidend. Daher wird es auch weiterhin erforderlich sein, Maßnahmen gegen Tauben und Taubenkot zu ergreifen. Grundsätzlich kann nämlich eine Taubenplage zur Mietminderung berechtigen, wenn der Vermieter nicht einschreitet. Je nach Ausmaß haben Gerichte Mietern zwischen 10 Prozent (Landgericht Berlin, Az.: 64 S 84/95) und 35 Prozent (Landgericht Freiburg, Az.: 4 C 2113/96) zugebilligt.
Produkte gegen Tauben gibt es viele. Wie man am besten vorgeht, läßt sich nur im konkreten Einzelfall entscheiden. Man sollte den Rat eines Fachmannes in Anspruch nehmen.
