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Umweltrecht

Lange dominierten das Mietrecht und das private und öffentliche Baurecht die juristischen Diskussionen der Wohnungsrechtler. Das auch heute noch so. Andere Rechtsgebiete gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung, so das Umweltrecht.

Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme bezwecken.

Eine knappe Einführung in das Thema finden Sie bei Wikipedia mit folgendem Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltrecht

Im Bereich der Betriebskosten spielt das Umweltrecht eine große Rolle, da viele Kostenpositionen wie z.B. die Abfallgebühren oder die Wasser- und Abwasserkosten durch umweltrechtliche Vorgaben geprägt sind. Durch die Klimadiskussion und die Entwicklung der Energiekosten in den letzten Jahren wurde auch deutlich, wie sehr die Beheizung unserer Häuser Einfluss auf die Umwelt und die natürlichen Ressourcen nimmt.

Wegen dieser zunehmenden Bedeutung des Umweltrechts wollen wir auch in unserem Informationsangebot einen eigenen Bereich dafür vorhalten. Die meisten umweltrechtlichen Fragestellungen werden zwar kontextbezogen dort behandelt, wo sie sachlich auftauchen, also z.B. die Fragen des Abfallrechts bei der entsprechenden Betriebskostenart. Hier in diesem Bereich des Umweltrechts soll Platz sein für eine allgemeine systematische Darstellung umweltrechtlicher Fragen, soweit sie die Wohnungswirtschaft betreffen. Auch wird es immer wieder Einzelfragen geben, die originär umweltrechtlich sind, also keinen eigenen wohnungswirtschaftlichen Berührungspunkt aufweisen. Auch auf sie wollen wir in diesem Bereich eingehen.

zuletzt geändert am 03.05.2009