Wie jede andere Branche muss sich die Berliner Immobilienwirtschaft, insbesondere die Wohnungswirtschaft, in die rechtlichen und politischen Grundstrukturen des Gemeinwesens einordnen. Dies geschieht zumeist unauffällig, unspektakulär und mit einer gewissen Selbstverständlichkeit. Es hat in den vergangenen Jahren auch eine gewisse Säkularisierung stattgefunden. Der Staat fördert die Wohnungswirtschaft nicht mehr, also kann er auch nicht mehr so viel in sie hineinregieren. Und selbst dort, wo er es könnte, bei den kommunalen Wohnungsunternehmen, hat ausgerechnet eine linke Stadtregierung dafür gesorgt, dass auch dort, allen Debatten über die Stadtrendite zum Trotz, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund steht. Auch wurde die Berufung ausgedienter Senatoren oder Staatssekretäre, die nicht immer über die erforderliche Fachkompetenz verfügten, auf die dortigen Leitungsposten aufgegeben und Sachkunde zum wichtigsten Kriterium erhoben. Berliner findet man auch nur noch selten. Näheres dazu kann man einem Artikel im Tagesspiegel vom 01.12.2008 entnehmen, den Sie mit folgender URL finden:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Landespolitik-Berliner-CDU-Friedbert-Pflueger;art124,2673855
Trotzdem sollte man auch über gewisse Grundkenntnisse der rechtlichen und politischen Leitlinien verfügen, jedenfalls soweit sie die Immobilienwirtschaft betreffen. Sonst nutzt die Sachkunde am Ende wenig.
Wir wollen auf den folgenden Seiten einige Informationen darüber zusammenfassen, wie diese Strukturen aussehen.
zuletzt geändert am 23.09.2008

