Mietschulden
Die Zahlung der vereinbarten Miete ist die Hauptleistungspflicht des Mieters. Seine anderen Pflichten sind demgegenüber von untergeordneter Bedeutung.
Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so entstehen Mietschulden. Jeder Vermieter kennt dieses Problem. 2 % muss man im Schnitt mindestens kalkulieren. So sieht es auch § 29 der II. BV vor.
Wir werden uns auf unserer Webseite auch mit dem Thema Mietschulden auseinandersetzen. Dabei geht es um Zahlen zu den Mietschulden, um präventive Maßnahmen und um die juristischen Möglichkeiten, Mietschulden so gering wie möglich zu halten.
Am besten ist es natürlich, Mietschulden gar nicht erst entstehen zu lassen. Dafür ist im Vorfeld eines Mietverhältnisses eine professionelle Bonitätsprüfung erforderlich. Mit dieser befassen wir uns in einem gesonderten Beitrag im Zusammenhang mit dem Abschluss des Mietvertrages.
Mit dem Thema „fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges“ werden wir uns im Bereich Beendigung des Mietverhältnisses befassen.
letzte Änderung am 04.10.2009
