Suche:
Mieterhöhungen


Im Wohnraummietrecht gelten die in einer Marktwirtschaft sonst üblichen Mechanismen zur Preisbildung nur sehr eingeschränkt, jedenfalls wenn es um die Erhöhung von Mieten geht.

Im geförderten Wohnungsbau, egal welchen Förderweges, gelten die Bestimmungen der Förderbescheide bzw. Förderverträge. Die dort festgelegten Höchstbeträge dürfen zwar jederzeit unterschritten, jedoch nicht überschritten werden. Da die Marktentwicklung auf dem Berliner Mietwohnungsmarkt hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, ergibt sich daraus in der Regel keine Mietpreisbeschränkung mehr.

Im Bereich des sogenannten „freifinanzierten Wohnungsbaus“ gelten die Beschränkungen der §§ 557 ff BGB. Diese sehen mehrere Mieterhöhungstatbestände vor. So kann der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen, weil die ortsübliche Vergleichsmiete gestiegen ist, weil er modernisiert hat oder wegen gestiegener Betriebskosten.

Danach haben sich Mieterhöhungen am jeweiligen Berliner Mietspiegel zu orientieren. Dies bedeutet für die Vermieter in vielen nachgefragten Bereichen tatsächlich Begrenzungen bei den Mieterhöhungen, die der Markt eigentlich hergeben würde. Daneben gibt es in diesem Bereich noch die Staffelmiete und die Indexmiete.

Einen besonderen Fall stellt die Modernisierungsmieterhöhung dar. Sie gibt dem Vermieter ein einseitiges Recht zur Mieterhöhung nach vorheriger Modernisierung und sie ist nicht m Markt orientiert, sondern an den Kosten, wie im sozialen Wohnungsbau. Auch darauf werden wir eingehen.

Mit der Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten werden wir uns im Bereich über die Betriebskosten befassen.

Die Vorschriften der §§ 557 ff BGB sind zwingendes Recht. Jedenfalls zum Nachteil der Mieter darf bei Mietvertragsabschluss nicht von ihnen abgewichen werden, weder durch AGB, noch durch eine Individualvereinbarung. Allerdings können die Parteien gemäß § 557 Absatz 1 BGB während des Mietverhältnisses frei eine Erhöhung der Miete vereinbaren. Davon wird vor allem zur Vermeidung von Streitigkeiten über Mieterhöhungen häufig Gebrauch gemacht.

Mit einzelnen grundsätzlichen und aktuellen Fragen dieses Systems werden wir uns im Folgenden näher beschäftigen.

letzte Änderung am 04.03.2009