Mietschulden
Statistisches
Aus der Jahresstatistik 2007 des GdW ergeben sich bundesweit Mietschulden in Höhe von 3,19 % der Sollmiete (nettokalt). Dies sind wohlgemerkt die laufenden Mietschulden des aktuellen Monats, keine kumulierten Beträge. Dies bedeutet, dass von 100 €, die die Mieter ihren Vermietern schulden, 3,19 € nicht gezahlt werden.
Die bundesweiten Unterschiede sind erheblich. Sie reichen von 2,06 % in Bayern bis zu 5,64 % in Thüringen. In den alten Bundesländern sind es im Schnitt 2,62 %, in den neuen 4,30 %. Dies spiegelt auch die soziale und wirtschaftliche Realität in Deutschland wieder.
Für Berlin wird die Höhe der Mietschulden mit 4,14 % angegeben.
Interessant ist auch noch der Umstand, dass die Mietschulden bei Genossenschaften lediglich bei 1,65 % liegen, bei Kapitalgesellschaften dagegen bei 4,24 %. Die Bereitschaft, seinen Verpflichtungen nachzukommen, hängt also allem Anschein nach auch von der Rechtsform des Vermieters ab. Wenn man selbst an ihm beteiligt ist, zahlt man zuverlässiger als an einen anonymen Vermieter.
In Berlin gibt es 1.476.000 Mietwohnungen. Die durchschnittliche Wohnungsgröße beträgt ca. 70 qm. Die Durchschnittsmiete liegt laut Mietspiegel bei 4,75 €. Knapp 5 Millionen € bleiben die Berliner Mieter ihren Vermietern somit jeden Monat schuldig. Pro Jahr addieren sich diese Mietschulden auf ca. 60 Millionen €. Kein Wunder also, dass auch in Berlin die außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges die am meisten ausgesprochen Kündigung seitens der Vermieter ist.
Umfang der Mietschulden beim BBU
Die Mietschulden bei den Berliner Wohnungsunternehmen des BBU sind weiterhin rückläufig. Im Jahr 2008 sind sie im Vergleich zum Vorjahr um 4,1 Prozent gesunken, wie der BBU am 13.05.2009 mitteilte. Demnach lagen die Mietschulden zum Jahresende 2008 bei rund 98 Millionen Euro. Im Jahr zuvor beliefen sie sich noch auf 102,2 Millionen Euro. Gegenüber 2005 reduzierten sich die Mietschulden sogar um ein Drittel. Noch Ende 2003 beliefen sie sich auf rund 160 Millionen Euro.
Der Rückgang der Mietschulden bei unseren Berliner Mitgliedsunternehmen ist vor allem Folge der Anstrengungen von Mietersozialdiensten, sagt BBU-Vorstandschef Ludwig Burkardt. Oberstes Ziel sei dabei der Erhalt der Wohnung.
Statt den Mietern gleich die Kündigung ins Haus zu schicken, wenn sie mit zwei Monatsmieten in Verzug geraten sind, entsenden viele Vermieter heute lieber Schuldnerberater. Mit Erfolg, wie das Beispiel der Wohnungsbaugesellschaft Degewo zeigt, die rund 70 000 Wohnungen in Berlin verwaltet. Die Degewo konnte die Mietschulden in den vergangenen drei Jahren um gut drei Millionen Euro abbauen. "Aufsuchende Mietschuldenbearbeitung" heißt ihr Erfolgskonzept, das nach einem Hamburger Vorbild entwickelt wurde. Es sieht vor, dass Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaft zu all jenen Schuldnern direkt nach Hause kommen, die sich nach einem Anschreiben und einer Frist von einer Woche nicht melden. Die Degewo-Mitarbeiter suchen dann mit den Schuldnern nach Möglichkeiten, wie die Forderungen beglichen werden können. Zum Beispiel, indem Ratenzahlungen vereinbart werden, Anträge auf Mietschuldenübernahme durch die Job-Center gestellt werden oder nach einer kleineren und preiswerteren Wohnung gesucht wird. Die Bemühungen zahlen sich aus. So konnte die Degewo nicht nur die Mietschulden verringern - auch die Zahl der Zwangsräumungen konnte von 682 im Jahr 2004 auf 270 im vergangenen Jahr reduziert werden.
Der Berliner Mieterverein betrachtet den Rückgang bei den Mietschulden laut Berliner Zeitung mit Skepsis. Dass Schuldnerberater säumige Mieter direkt aufsuchen sei für die einen gut, für andere habe dies aber "bedrängenden Charakter", sagte BMV-Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter. Nach Beobachtungen des Mietervereins sind die sinkenden Mietschulden auch darauf zurückzuführen, dass die Vermieter bei der Auswahl der Mieter stärker auf deren Bonität achten.
Einen Zeitungsartikel zum Thema finden Sie in der Online-Ausgabe des Tagesspiegel mit folgendem Link:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Stadtleben-BBU-Miete-Mietschulden;art125,2796817
Andererseits steigen derzeit die Wohnkosten, vor allem im Bereich der Nebenkosten, kontinuierlich an. Wie der Spiegel am 15.07.2008 berichtet, führt dies bereits zu dazu, dass sich bei den Schuldnerberatungsstellen mehr und mehr Verbraucher melden, die die hohen Heiz- und Stromzahlungen kaum noch bezahlen können.
Der Spiegel schreibt:“ Tatsächlich haben die Preisschübe am Energiemarkt zusehends dramatische Folgen für Privathaushalte. Das Wirtschaftsforschungsinstitut RWI hat aufgeschlüsselt, welche Einkommens- und Bevölkerungsgruppen besonders von der Teuerung betroffen sind. Das Ergebnis: Vor allem Geringverdiener und kinderreiche Familien leiden unter der Preisentwicklung. Aus eigener Erfahrung wissen diese Bevölkerungsgruppen nun, was "Energie-Inflation" bedeutet: So hat sich beispielsweise bei vielen die Stromrechnung massiv erhöht. Im Bundesdurchschnitt ist der Strompreis von Mai 2007 bis Mai 2008 zwar nur um 7,4 Prozent angestiegen, wie das Statistische Bundesamt ermittelt. Bei vielen Anbietern geht die Preiserhöhung jedoch weit darüber hinaus. Und nicht nur elektrische Energie wird teurer. Beim leichten Heizöl betrug der Anstieg 57 Prozent innerhalb eines Jahres. Zum Vergleich: Die Kosten für Nahrungsmittel haben sich im Jahresvergleich um 7,5 Prozent erhöht. "Die aktuelle Inflation trifft Bürger mit geringen Einkommen besonders hart", sagt denn auch Stefan Weick vom sozialwissenschaftlichen Institut Gesis-ZUMA in Mannheim. Der Hintergrund: Wer wenig Geld hat, muss einen großen Teil davon für seine Grundversorgung ausgeben: Miete, Energie, Lebensmittel, Mobilität. Und gerade bei diesen Gütern und Dienstleistungen macht sich die gegenwärtige Preisentwicklung besonders bemerkbar.“
Während sich die sonstigen Preiserhöhungen über das Jahr verteilt im Budget niederschlagen und so besser zu verkraften sind, zeigen sich die hohen Energiekosten für die Wohnung zumeist erst bei der Jahresabrechnung. Dann folgt nicht nur eine satte Nachzahlung, sondern in der Regel eine Erhöhung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB. Beides zusammen kann die Leistungsfähigkeit des Mieters überfordern. Um so wichtiger wird auch in Zukunft eine vorausschauende Planung der Vorauszahlungen durch die Vermieter sein, damit nicht zum Schluss ein böses Erwachen steht. Und falls es doch zu Schulden kommt, müssen die Vertragsparteien miteinander nach Lösungen suchen, da die Alternative in der Regel die Kündigung ist.
Folgen für die Mieter
Wenn ein Mieter seine Mietschulden nicht ausgleicht, führt dies in aller Regel zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges. Näheres dazu in unserem Beitrag zur „außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzuges“.
Kommt der Mieter auch danach seinen mietvertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so reichen die Mieter Räumungs- und Zahlungsklage ein. Einzelheiten dazu finden Sie in unseren Beiträgen zu den Themen „Räumungsprozess“ und „Zahlungsprozess“.
ENTSCHEIDUNGEN:
AG Tiergarten (15 C 553/06)
Nachzahlung bei Mietschulden heilt Kündigung nur bei vollständigem Ausgleich der Verbindlichkeiten
letzte Änderung am 15.05.2009
