Die Wohnung ist nicht irgendein Wirtschaftsgut, sondern für die meisten Menschen der Mittelpunkt ihres Daseins. Deshalb steht sie auch unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Landesverfassungen.
Auch wenn das Grundgesetz bisher nur die Wohnung ausdrücklich schützt, die man schon hat, also noch kein allgemeines Recht auf eine Wohnung besteht, folgt aus dem Sozialstaatsprinzip eine Verpflichtung des Staates, diejenigen zu unterstützen, die selbst nicht in der Lage sind, die Mittel aufzubringen, die zur Finanzierung einer Wohnung erforderlich sind.
Da der Anteil der Transferleistungsbezieher bei Mietern höher ist als bei den Eigentümern, ist dies erst recht ein Thema für die Mieterstadt Berlin. Hinsichtlich der sozialen Lage in der Stadt verweisen wir auf unsere Seite zu den Transferleistungen.
Früher erfolgte die Wohnungsfürsorge des Staates zumeist in Form einer umfangreichen Objektförderung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus. Dies galt allzumal in Berlin. Es wurden Wohnungsbauvorhaben mit preiswerten Krediten und Zuschüssen gefördert. Im Gegenzug durften die Bauherren die Wohnungen nur zu festgelegten Konditionen (Kostenmiete) an bestimmte Interessenten vermieten, die in Form eines Wohnungsberechtigungsscheines nachweisen mussten, dass sie zu den Berechtigten gehören. Viele Bauträger haben sich damit in den vergangenen Jahrzehnten eine goldene Nase verdient. Und wirklich preiswert sind diese Wohnungen heutzutage auch nicht mehr. In Berlin liegen sie in der Regel über den Sätzen des Mietspiegels. Wir verweisen insoweit auf die Aussagen des letzten Wohnungsmarktbarometers der IBB.
Diese Form der Wohnungsfürsorge ist für die heutigen Probleme der Wohnraumversorgung nicht geeignet. Sie ist zu teuer und nicht zielgerichtet genug. Gerade in Berlin ist das Problem nicht die Anzahl der vorhandenen Wohnungen, sondern die Struktur des Wohnungsangebotes. Hier gibt es zu wenig preiswerte Wohnungen für Geringverdiener und für Familien. Auch die Wohnungspolitik ist mittlerweile zu der Erkenntnis gelangt, dass man die Marktzugangsprobleme von einkommensschwachen Mieterhaushalten nicht durch Neubau lösen kann. Der soziale Wohnungsbau ist daher praktisch zum Erliegen gekommen.
An dessen Stelle steht heute ein System von personenbezogenen Mietzuschüssen. Neben dem Wohngeld ist dies vor allem das ALG II mit seinen Regelungen zur Übernahme der Wohnkosten. All das ändert nichts daran, dass die Kluft zwischen Arm und Reich wächst und sich mittlerweile auch räumlich in der Stadt manifestiert. Ob und wenn ja wie es möglich ist, daran etwas zu ändern, ist Gegenstand vielfältiger politischer Diskussionen in der Stadt. Auf jeden Fall ist es eine originäre Aufgabe des Staates, die Folgen dieser Entwicklung nicht einfach zur Kenntnis zu nehmen, sondern es den Menschen durch staatliches Handeln zu ermöglichen, trotzdem eine angemessene Wohnung zu finden.
Wir befassen uns daher auf unserer Webseite auch mit den Möglichkeiten, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Wohngeld und dem ALG II.
letzte Änderung am 24.10.2008
