Die Gewerbemiete
Der Schwerpunkt dieser Webseite liegt im Bereich der Wohnraummiete. Das Wohnraummietrecht wurde insbesondere durch die zahlreichen Bestimmungen des sozialen Mietrechts zu einem eigenständigen Rechtsgebiet. Dies ist beim Gewerbemietrecht nicht der Fall. Hier gelten insbesondere für die zentralen Pflichten der Überlassung der Räume und der Mietzahlung die allgemeinen Regeln über die Miete von Räumen, nicht jedoch die zahlreichen Vorschriften der Wohnraummiete. Trotzdem werden gerade über die Rechtsprechung zum Recht der AGB im Gewerbemietrecht viele Rechtsgedanken aus dem Bereich des Wohnungsmietrechts angewendet. Rein formal gelten für das Gewerberaummietrecht die §§ 535 bis 548 sowie die §§ 578 ff BGB. Die Vorschriften dazwischen gelten ausdrücklich nur für das Wohnraummietrecht.
Das Gewerbemietrecht befasst sich mit den rechtlichen Verhältnissen der Vermietung von Räumen, die dazu dienen, darin ein Gewerbe oder eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Soweit sich daraus im Gegensatz zum Wohnraummietrecht Besonderheiten ergeben, werden wir in den folgenden Beiträgen darauf eingehen.
letzte Änderung am 21.06.2009




