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Ungeziefer


Der Befall der Mieträume mit Ungeziefer ist als Mangel anzusehen. Ungeziefer in diesem Sinne sind Silberfische, Flöhe, Schaben, Motten, Staubläuse, Khaprakäfer oder Kakerlaken. Auch Mäuse und Ratten gehören dazu.

Nicht zum Ungeziefer zählen Haustiere, insbesondere Katzen, auch wenn ein Mieter unter einer entsprechenden Allergie leidet. Katzenkot und Katzenurin im Haus stellen allerdings einen Mangel dar.

Gerichtsentscheidungen zum Thema finden Sie hier:

http://www.mietemindern.de/urteile/Ungeziefer/mietminderung

letzte Änderung am 10.11.2011