Umfeldmängel
Die Miete einer Wohnung hängt auch davon ab, wie sich das Wohnumfeld darstellt. Es gibt bessere und weniger gute Gegenden. Dies schlägt sich in der Nachfrage der Menschen und vor allem in ihrer Mietzahlungsbereitschaft nieder. Wohnungen in guten Gegenden sind teurer als solche in einfachen Wohngegenden. Die Erwartung der Mieter bezieht sich nicht nur auf die Qualität des Hauses und der Wohnung, sondern auch auf das Umfeld, das Milieu. So wird in guten Wohngegenden erwartet, dass das Wohnumfeld weitgehend frei von Störungen ist. Dies bilden in der Regel auch die Mietspiegel ab. So weist der Berliner Mietspiegel mit „einfach“, „mittel“ und „gut“ drei Lagequalitäten aus, die sich dann auch in den Mieten niederschlagen.
Aber auch unabhängig von der Lagequalität kommt es wegen sogenannter „Wohnumfeldmängel“ immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Als Beispiel seien die Fragen genannt, ob die Ansiedlung eines Bordells, eines Asylantenheimes oder einer Suchtberatungsstelle Mängel der Mietsache darstellen.
Als allgemeine Leitlinie gilt, dass nicht die Ansiedlung einer solchen Einrichtung als solche ein Mangel ist. Ein Mangel kann aber vorliegen, wenn es zu konkreten Auswirkungen durch Schmutz, Lärm oder sonstige Belästigungen kommt.
Es liegt auch kein Mangel vor, wenn sich im Laufe der Zeit durch allgemeine gesellschaftliche und städtebauliche Entwicklungen das Milieu eines Viertels verändert. Solche Veränderungen schlagen sich dann, allerdings mit zeitlicher Verzögerung, in der Regel in der Einordnung im Mietspiegel und somit in der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete nieder.
Gerichtsentscheidungen zum Thema finden Sie hier:
http://www.mietemindern.de/urteile/Umfeldmangel/mietminderung
letzte Änderung am 10.11.2011
