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Regenrinne


Die Regenrinne ist eine Sammelrinne, die das vom Dach ablaufende Regenwasser an der Dachtraufe sammelt und über ein Fallrohr vom Gebäude wegleitet. Die befindet sich nicht im unmittelbaren Mietbereich. Mängel der Dachrinne, insbesondere Undichtigkeiten, betreffen den Mieter daher nur indirekt, wenn es beispielsweise zu Feuchtigkeit in der Wohnung kommt oder sich vor der Haustür wegen der defekten Regenrinne eine Pfütze bildet, die den Zugang zum Haus erschwert.

Der Mangel ist daher in diesen Fällen nicht die defekte Regenrinne an sich. Soweit sich daraus keine negativen Erscheinungen für den Mieter ergeben, ist zwar das Haus mangelhaft, aber nicht die Mietsache. Der Mangel liegt vielmehr in den Auswirkungen, der Feuchtigkeit in der Wohnung oder der Zugangsbehinderung.

Gerichtsentscheidungen zum Thema finden Sie hier:

http://www.mietemindern.de/urteile/Regenrinne/mietminderung

letzte Änderung am 10.11.2011