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Parkett


Parkett ist ein Bodenbelag aus Holz, der vor allem in hochwertigen Wohnungen verwendet wird. Im Berliner Mietspiegel gilt er daher als wohnwerterhöhendes Merkmal, dass eine höhere Miete rechtfertigt.

Parkett kann aber auch Probleme bereiten. Die Nachbarn, insbesondere die aus der Wohnung darunter, können unter den Lärmbelästigungen leiden, die entstehen, wenn Parkett nicht fachgerecht verlegt wird.

Aber auch für die Nutzer der Wohnung mit dem Parkett kann es zu einer Last werden, wenn es nämlich beim Laufen knarrt. Parkett knarrt häufig, mancher empfindet es sogar als Teil der hölzernen Gemütlichkeit vieler Altbauten. Es stellt sich daher die Frage, wann knarrendes Parkett ein Mangel und wann es ein wohliges Attribut einer Wohnung ist. Darüber gibt es zumeist keine vertraglichen Vereinbarungen und keine Normen. Entscheidend ist daher immer die Auslegung des jeweiligen Mietvertrages. Da in den Verträgen keine ausdrücklichen Regelungen zu finden sein werden, muss sich die Auslegung an den Umständen des konkreten Vertragsschlusses und daran orientieren, was die Beteiligten nach Treu und Glauben erwarten dürfen. In einer Neubauwohnung wird knarrendes Parkett danach in aller Regel wohl einen Mangel der Mietsache darstellen, der zu beseitigen ist. Wird hingegen eine Altbauwohnung vermietet, kann der Mieter nur den Standard erwarten, der dem üblichen Standard vergleichbarer Wohnungen entspricht. Knarrendes Parkett gehört in der Regel dazu (BGH vom 26.07.2004, VIII ZR 281/03). Lose Stäbe, Fugen und erhebliche Höhenunterschiede rechtfertigen hingegen eine Minderung der Miete (LG Berlin vom 15.03.2002, 63 S 54/00).

Gerichtsentscheidungen zum Thema finden Sie hier:

http://www.mietemindern.de/urteile/Parkett/mietminderung

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

letzte Änderung am 10.11.2011