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Leerstand


Leerstand ist nicht per se schlecht. Zu viel Leerstand oder zu wenig Leerstand ist ein Problem. Bei zu viel Leerstand haben die Vermieter Probleme, die für eine sachgerechte Bewirtschaftung notwendigen Erträge zu erwirtschaften. Bei zu wenig Leerstand haben die Interessenten kaum Auswahl, um ihre Wohnbedürfnisse auf dem örtlichen Wohnungsmarkt zu befriedigen.

Ein funktionierender Wohnungsmarkt setzt daher eine gewisse Anzahl an leerstehenden Wohnungen als sogenannte „Fluktuationsreserve“ voraus. Wohnungssuchende Haushalte haben dadurch die Möglichkeit, auf veränderte Bedingungen oder Wünsche zu reagieren.

Leerstand als solcher gehört also zu den Immobilienmärkten dazu und ist kein Mangel der Mietsache. Die Kosten des Leerstandes, auch die Betriebskosten, hat der Vermieter zu tragen. Es ist dem Vermieter dabei nicht verwehrt, Maßnahmen zu ergreifen, um seine Leerstandskosten niedrig zu halten. Mieter können daher nicht verlangen, dass leerstehende Räume über das zur Substanzerhaltung erforderliche Maß hinaus geheizt werden, auch wenn das bei ihnen einen Mehraufwand im Bereich der Heizkosten verursacht (Amtsgericht Frankfurt/Oder, Urteil vom 24.11.2004, 2.5 C 1002/04).

Anders sieht es aus, wenn es aufgrund leerstandsbedingten Leerstandes anderer Wohnungen dazu kommt, dass die eigene Wohnung nicht mehr warm wird. Das ist dann ein Mangel. Der Leerstand ist dabei aber lediglich Teil der Ursache, nicht als solcher der Mangel.

Gerichtsentscheidungen zum Thema finden Sie hier:

http://www.mietemindern.de/urteile/Leerstand/mietminderung

und hier

http://www.mietemindern.de/urteile/Umsatz/mietminderung

letzte Änderung am 10.11.2011