Fernsehempfang
Früher kannte man sie auf den Dächern der Häuser der Republik: die Gemeinschaftsantennenanlagen. Mittlerweile wurden die Anlagen zumeist entweder unter die Dächer verlegt, da sie dort geschützt sind und die Gebäudeästhetik weniger beeinträchtigen, oder gleich durch einen Kabelanschluss ersetzt.
Statt einer Gemeinschaftsantenne findet man heutzutage auch häufig Breitbandkabelanschlüsse, vor allem in größeren Wohnanlagen.
Antenne oder Kabel dienen dem Fernsehempfang. Dieser muss durch den Vermieter gewährleistet werden. Dies gehört heutzutage auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung zum vertragsgemäßen Gebrauch. In aller Regel wird sich diese Verpflichtung auch aus der entsprechenden Vereinbarung zur Kostentragung im Rahmen der Betriebskostenumlage ergeben.
Die Beeinträchtigung oder der Ausfall des Fernsehempfangs ist ein Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung rechtfertigt.
Gerichtsentscheidungen zum Thema finden Sie hier:
http://www.mietemindern.de/urteile/Fernsehempfang/mietminderung
letzte Änderung am 10.11.2011
