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Wasserverfärbung


Immer wieder kommt es auch in unseren Breiten vor, dass das Wasser in einem Wohnhaus durch Schwebstoffe verfärbt ist. Eine der verbreitetsten Ursachen ist die Verfärbung durch Rost. Dies stellt unabhängig davon, ob mit der Verfärbung eine gesundheitliche Beeinträchtigung verbunden ist, einen Mangel dar. Sauberes und klares Wasser ist nämlich eine der wesentlichen Funktionen, die der Vermieter dem Mieter im Rahmen des Mietvertrages zur Verfügung stellen muss. Im Regelfall stellt dies auch kein Problem dar, da die Wasserwerke in Deutschland überall klares und reines Wasser produzieren und in die Haushalte liefern. Wenn es sich nicht um eine temporäre, durch das befristete Abstellen der Wasserversorgung z.B. für Bauarbeiten verursachte Beeinträchtigung handelt, liegt in der Regel ein Mangel in der Hausinstallation vor, den der Vermieter beseitigen muss. Der Vermieter ist allerdings auch dann für die Wasserverfärbung verantwortlich, wenn er sie nicht selbst zu vertreten hat, sondern der Wasserlieferant.

Die Höhe der Mietminderung muss sich nach dem Umfang der Beeinträchtigung richten. Die Wasserversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil des Wohnens. Fällt die Wasserversorgung aus, ist die Wohnung schlicht nicht nutzbar, jedenfalls nicht als Wohnung, Man kann sie dann höchstens noch als Abstellraum nutzen. Man benötigt Wasser zum Trinken, zur Körperpflege, zum Waschen der Wäsche und für die Toilettenspülung. Außer für die Toilettenspülung kann man verfärbtes Wasser nicht nutzen. Auch ohne nachgewiesen Gesundheitsbeeinträchtigung ist es im Mitteleuropa des 21. Jahrhunderts niemandem mehr zumutbar, verfärbtes Wasser zur Zubereitung von Speisen und Getränken zu nutzen. Wäsche wird durch rostiges Wasser nicht sauber. Und auch für die Körperpflege dürfte verfärbtes Wasser nicht zumutbar sein. Man kommt also im Ergebnis dazu, dass 3 von 4 wesentlichen Nutzungen, für die man Wasser benötigt, mit verfärbtem Wasser nicht möglich sind. Die Beeinträchtigung des Wohnens ist dadurch immens. Für einen Tag mag man sich noch mit Mineralwasser und der Dusche des Nachbarn behelfen, aber bei längerfristiger Beeinträchtigung ist das nicht mehr zumutbar. Daran muss sich auch die Höhe der Mietminderung orientieren. Niemand mietet eine Wohnung mit verfärbtem Wasser. Niemand akzeptiert dies über längere Zeit. Eine Wohnung mit verfärbtem Wasser ist im wesentlichen wie eine Wohnung ohne Wasser. Man kann in ihr die eigenen Mobilien trocken lagern, man kann sich in ihr aufhalten, aber man kann wesentliche Komfortmerkmale einer Wohnung nicht mehr nutzen (Körperpflege, Wäsche waschen) oder muss sie mit finanziellem und logistischem Aufwand substituieren. Eine Minderung von 20 % und mehr ist daher gerechtfertigt.

Gerichtsentscheidungen zum Thema finden Sie hier:

http://www.mietemindern.de/urteile/Wasserverfärbung/mietminderung

letzte Änderung am 10.11.2011