Die Mietminderung
Einzelfälle
Über kaum ein mietrechtliches Thema dürfte es so viele Urteile geben wie über die Mietminderung. Auch wir werden in unserem Bereich „Gewährleistung-Urteile“ eine Reihe davon referieren, worauf an dieser Stelle verwiesen wird.
Lärmbelästigung
Im Falle von Lärmbelästigungen wurden von der Rechtsprechung je nach Umfang der Nutzungseinschränkung Mietminderungsbeträge in Höhe von 3 - 50 % zuerkannt. Je näher die Lärmquelle an der Wohnung und je intensiver der Lärm ist, um so höher ist die Minderungsquote. Zum Thema Lärm verweisen wir auf unseren entsprechenden Beitrag.
Bei Kinderlärm sind die Gerichte grundsätzlich großzügig. Er ist im Prinzip immer hinzunehmen.
Nachtspeicheröfen
Ein Minderungsgrund können Beeinträchtigungen durch gesundheitsgefährdendes Asbest in Nachtspeicheröfen sein.
Umweltgifte
Ein Minderungsgrund können Beeinträchtigungen durch gesundheitsgefährdende Umweltgifte sein, so z.B. eine Trinkwasserbelastung mit Blei, Perchloräthylen oder eine Luftbeeinträchtigung durch Formaldehyd.
letzte Änderung am 13.01.2010
