ZAG

Neuorganisation beim ALG II

Die Regierungsfraktionen haben sich in der vergangenen Woche auf ein Modell zur Neuorganisation der Verwaltung beim ALG II geeinigt, die durch den Entscheid des BVerfG aus dem Jahr 2007 über die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Arbeitsgemeinschaften erforderlich geworden ist. Ab dem 01.01.2011 sollen nun sogenannte Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) zuständig sein, die als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert werden. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zum Theme „ALG II“.