Weißen
Verpflichtung zum "Weißen von Decken und Wänden" während der Mietzeit ist unwirksam
25/09/09 09:05 Kategorien:Instandhaltung
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23.09.2009 (VIII ZR 344/08) seine strenge Rechtsprechung zu den Farbwahlklauseln in Wohnungsmietverträgen fortgesetzt und entschieden, dass eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen unwirksam ist, wenn sie die Verpflichtung zum "Weißen" der Decken und Oberwände während der Mietzeit umfasst. Mehr dazu in unserem Urteilsbericht.

