Versicherung

Versicherungen dürfen in einer Position ausgewiesen werden

Der BGH hat durch Urteil vom 16. September 2009 (VIII ZR 346/08) entschieden, dass der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung die Positionen für die Sach- und die Haftpflichtversicherung in einer Kostenposition „Versicherung“ ansetzen darf. Ein solcher Ansatz führe nicht zur formellen Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema "Versicherung".