Trennung
Die Ehewohnung nach der Scheidung
03/11/09 15:28 Kategorien:Mietrecht
Wenn die Ehegatten für die Ehewohnung keine einvernehmliche Regelung zwischen sich und mit dem Vermieter erreicht haben, muss das Familiengericht eine entsprechende Regelung treffen. Die Vorschrift dafür findet sich seit dem 01.09.2009 in § 1568 a BGB. Die bisher geltende Hausratverordnung wurde mit dieser Vorschrift abgelöst. Mehr dazu in unserem neugefassten Beitrag zur Beendigung des Mietvertrages durch Trennung der Mieter.

