Starre Fristen

Starrer Fristenplan auch im Gewerbe unwirksam

Wie der BGH in einer Pressemitteilung vom 11.10.2008 mitgeteilt hat, hat der u. a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, das eine formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht unwirksam ist, wenn der Mieter danach verpflichtet wäre, die Arbeiten in starren Fristen und unabhängig von dem Erhaltungszustand der Mietsache durchzuführen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.