Staffelmiete

einseitiger Kündigungsverzicht bei Staffelmiete

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte mit Urteil vom 12.11.2008 (VIII ZR 270/07) wieder einmal darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Formulierungen ein einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters im Rahmen einer Staffelmietvereinbarung zulässig ist. Der BGH hat dies für grundsätzlich zulässig erklärt und den Vermietern so Gestaltungsspielräume eröffnet. Mehr dazu in unserer Urteilsbesprechung.