Farbwahlklausel "Weiß" ist unwirksam
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch Beschluss vom 14.12.2010 (VIII ZR 198/10) entschieden, dass eine Klausel, die die Farbwahl des Mieters auf „Weiß“ einengt, auch dann unwirksam ist, wenn sie nur für den Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe gilt. Näheres finden Sie in unserem Urteilsbericht.
Schönheitsreparaturen in Eigenleistung
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 09.06.2010 (VIII ZR 294/09) entschieden, dass eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist, wenn dem Mieter durch die Klausel die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht. Mehr dazu in unserem Urteilsbericht.
BGH erklärt weitere Schönheitsreparaturklausel für unwirksam
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20.01.2010 (VIII ZR 50/09) seine strenge Rechtsprechung zu den Farbwahlklauseln in Wohnungsmietverträgen fortgesetzt und entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Mehr dazu in unserem Urteilsbericht.
Verpflichtung zum "Weißen von Decken und Wänden" während der Mietzeit ist unwirksam
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23.09.2009 (VIII ZR 344/08) seine strenge Rechtsprechung zu den Farbwahlklauseln in Wohnungsmietverträgen fortgesetzt und entschieden, dass eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen unwirksam ist, wenn sie die Verpflichtung zum "Weißen" der Decken und Oberwände während der Mietzeit umfasst. Mehr dazu in unserem Urteilsbericht.
Urteil zum Kostenerstattungsanspruch
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Mai 2009 (VIII ZR 302/07) entschieden, dass bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel der Mieter einem Erstattungsanspruch hinsichtlich seiner Aufwendungen haben kann, wenn er im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Regelung vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausführt. Wir berichteten bereits über die Pressemeldung des Gerichts. Nunmehr liegt die vollständige Entscheidung vor. Mehr dazu in unserer Urteilsbesprechung.
Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Mai 2009 (VIII ZR 302/07) entschieden, dass bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel der Mieter einem Erstattungsanspruch hinsichtlich seiner Aufwendungen haben kann, wenn er im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Regelung vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausführt. Mehr dazu in unserer Urteilsbesprechung.
Farbvorgaben für Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses unwirksam
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 18.02.2009 (VIII ZR 166/08) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass AGB in Mietverträgen, die dem Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Gestaltungsvorgaben zur Ausführung der übernommenen Schönheitsreparaturen machen, unwirksam sind. Er hat auch bestätigt, dass dies zur kompletten Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel führt. Mehr dazu in unserer Urteilsbesprechung.
Keine Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Der BGH hat sich am 11.02.2009 (VIII ZR 118/07) erneut zu der Frage geäußert, ob ein Vermieter einen Anspruch auf einen Mietzuschlag hat, wenn die in einem Mietvertrag verwendete Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist. Wie schon bei der Entscheidung vom 09.07.2008 (VIII ZR 181/07) hat er die Frage auch in diesem Fall verneint. Mehr dazu finden Sie in unserer Urteilsbesprechung.
BGH zum Außenanstrich von Fenstern und Türen
Der BGH hat sich am 18.02.2009 (VIII ZR 210/08) wieder einmal zum Thema „Schönheitsreparaturen“ geäußert. Es ging um die Frage des Außenanstrichs von Fenstern und Türen. Der BGH hat entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt. Mehr dazu in unserer Urteilsbesprechung.
Farbwahlklausel
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08 seine Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema „Farbwahlklausel“.
Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Der BGH hat bekanntlich eine Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel abgelehnt. Es handelte sich dabei um eine freifinanzierte Wohnung. Das AG Schöneberg hat in einer bereits zuvor ergangenen Entscheidung dem Vermieter einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaus im gleichen Fall ein solches Mieterhöhungsrecht zugebilligt. Das Landgericht hat jetzt in der mündlichen Verhandlung über die Berufung zum Ausdruck gebracht, dass es die Auffassung des Amtsgerichts teile. Näheres finden Sie hier.
Neues zur Farbwahlklausel
Schönheitsreparaturen
Starrer Fristenplan auch im Gewerbe unwirksam
Wie der BGH in einer Pressemitteilung vom 11.10.2008 mitgeteilt hat, hat der u. a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, das eine formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht unwirksam ist, wenn der Mieter danach verpflichtet wäre, die Arbeiten in starren Fristen und unabhängig von dem Erhaltungszustand der Mietsache durchzuführen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.
Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel im sozialen Wohnungsbau
Der BGH hat bekanntlich vor kurzem eine Mieterhöhung bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel abgelehnt. Es handelte sich dabei um eine freifinanzierte Wohnung. Das AG Schöneberg hat in einer bereits zuvor ergangenen (nicht rechtskräftigen) Entscheidung dem Vermieter einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaus im gleichen Fall ein solches Mieterhöhungsrecht zugebilligt. Näheres finden Sie hier.

