Räumung

Vermieterhaftung bei kalter Räumung

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14.07.2010 (VIII ZR 45/09) entschieden, dass einen Vermieter, der ohne gerichtlichen Titel und ohne Wissen des Mieters eine gekündigte Wohnung räumen läßt ( sogenannte „kalte Räumung“ ), eine verschärfte Haftung für dessen Eigentum trifft. Mehr dazu in unserem Urteilsbericht.

Rückgabe der Mietsache

Wir haben unseren Beitrag über die Rückgabe der Mietsache überarbeitet und ausgeweitet.