Preisgleitklausel

GASAG verliert Prozess um Preisgleitklausel

Eine Sammelklage von 38 Verbrauchern gegen die GASAG wegen der Preiserhöhung von 2005 war in der Berufungsinstanz erfolgreich. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die GASAG hat bereits angekündigt, in die Revision zum BGH gehen zu wollen. Das Verfahren hat über seinen konkreten Anlass hinaus Bedeutung für die Überprüfung der Möglichkeiten der Versorger, einseitig die Preise zu erhöhen. Hier kann man auf Klarstellung im Interesse der Verbraucher hoffen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.