Farbwahlklausel

Verpflichtung zum "Weißen von Decken und Wänden" während der Mietzeit ist unwirksam

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23.09.2009 (VIII ZR 344/08) seine strenge Rechtsprechung zu den Farbwahlklauseln in Wohnungsmietverträgen fortgesetzt und entschieden, dass eine Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen unwirksam ist, wenn sie die Verpflichtung zum "Weißen" der Decken und Oberwände während der Mietzeit umfasst. Mehr dazu in unserem Urteilsbericht.

Farbvorgaben für Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses unwirksam

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 18.02.2009 (VIII ZR 166/08) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass AGB in Mietverträgen, die dem Mieter während des laufenden Mietverhältnisses Gestaltungsvorgaben zur Ausführung der übernommenen Schönheitsreparaturen machen, unwirksam sind. Er hat auch bestätigt, dass dies zur kompletten Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel führt. Mehr dazu in unserer Urteilsbesprechung.

Farbwahlklausel

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 18. Februar 2009 - VIII ZR 166/08 seine Rechtsprechung bestätigt, nach der eine Klausel zur Durchführung der Schönheitsreparaturen unwirksam ist, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema „Farbwahlklausel“.

Neues zur Farbwahlklausel

Der BGH hat in einem neuen Urteil vom 22.10 2008 (VIII ZR 283/07) zu der Frage Stellung genommen, ob die sogenannte „Hamburger Holzklausel“ wirksam ist. Anders als das Berufungsgericht hat der BGH dies bestätigt. Vor allem aber hat er nochmals klar zum Ausdruck gebracht, dass es zulässig ist, in einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel den Mieter zu verpflichten, die Wohnung in „hellen und neutralen Farben“ zurückzugeben. Mehr dazu in unserer Urteilsbesprechung.