EEWärmeG

Berliner Klimaschutzgesetz

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat am 13. März 2009 den ersten Entwurf des „Klimaschutzgesetzes des Landes Berlin“ in eine senatsinterne Abstimmung eingebracht. Er nutzt damit insbesondere eine Ermächtigung aus § 3 Absatz 2 des EEWärmeG. Mehr zu diesem Thema, dass uns sicher noch häufiger beschäftigen wird, finden Sie in unserem Beitrag zum Klimaschutzgesetz.