BFH

Zweitwohnungssteuer auch bei Kinderzimmer im Elternhaus

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Inhaber einer Zweitwohnung in Berlin auch dann zur Zahlung der Zweitwohnungsteuer verpflichtet sind, wenn an der Erstwohnung keine Verfügungsbefugnis besteht. Mehr dazu in unserem Stichwort „Zweitwohnungssteuer“.