Betriebskostenspiegel

Betriebskostenspiegel und Wirtschaftlichkeitsgebot

Das Amtsgericht Köln hat sich in einer Entscheidung vom 21.04.2008 (203 C 74/08, WuM 2008, 556) mit der Frage befasst, welche Bedeutung ein Betriebskostenspiegel in einem Rechtsstreit über eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes haben kann. Es kam zu dem Ergebnis, dass Kosten in einer Betriebskostenabrechnung, die erheblich (Im entschiedenen Fall rund 50 %) über den Ansätzen eines Betriebskostenspiegels liegen, eine tatsächliche Vermutung dafür begründen, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt ist. Der Vermieter muss dann darlegen und beweisen, dass er das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet hat. Was von dem Urteil zu halten ist und wie man damit umgehen kann, haben wir in unserer Urteilsbesprechung dargelegt.

Neuer Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes

Der Deutsche Mieterbund gibt seit 2005 jährlich einen bundesweiten Betriebskostenspiegel heraus, der auf der Auswertung von Betriebskostenabrechnungen beruht, die die Mitglieder dem Verein zur Verfügung gestellt haben. Die aktuelle Ausgabe ist die des Jahres 2008, beruhend auf den Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2007, wurde Anfang April 2009 veröffentlicht. Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite zur Höhe der Betriebskosten.