Arbeitslosengeld II

Möbel von der ARGE

Fordert die ARGE den Leistungsbezieher zum Umzug auf, um die Kosten für Unterkunft zu senken, so muss die ARGE für neue Möbel aufkommen, wenn die bisherigen Möbel durch den Umzug unbrauchbar werden. Dies entschied am 01.07.2009 gegen die Vorinstanzen das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil unter dem Az. B 4 AS 77/08 R. Mehr dazu in unserem Bereich zum Thema ALG II.