Altpapier

BVerwG stärkt kommunale Entsorger

Am 18.06.2009 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Kampf um die Entsorgung von Altpapier entschieden – und zwar zugunsten der Städte und Gemeinden. Die Bürger seien kraft Gesetzes verpflichtet, ihren Müll öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen und dürften nicht selbständig private Konkurrenten mit der Sammlung ihres Altpapiers beauftragen, urteilte der 7. Senat des obersten deutschen Verwaltungsgerichts. Er hob ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes auf, das zuvor einem klagenden privaten Entsorger aus Kiel recht gegeben hatte. Dies bedeutet nicht automatisch das Ende der privaten Altpapiersammlung. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema „Altpapier“.

Altpapierpreise brechen ein

Wie die Welt am 13.11.2008 berichtet, brechen infolge der durch die Finanzkrise verursachten wirtschaftlichen Probleme weltweit auch die Nachfrage und die Preise für Altpapier und sonstige Recyclingstoffe ein. Dies kann auf mittlere Sicht auch Auswirkungen auf die Berliner Müllentsorgungspreise haben.

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