Umweltschadensgesetz
Kennen Sie schon das „Umweltschadensgesetz“? Am 30.04.2004 hat die EU eine „Richtlinie über Umwelthaftung und zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden“ (2004/35/EG) erlassen. In dieser Richtlinie wurde den Mitgliedsstaaten aufgegeben, die Umsetzung in nationales Recht bis zum 30.04.2007 zu veranlassen. Der Bund kam diesem Auftrag durch das „Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG) vom 10.05.2007, inkraftgetreten am 14.11.2007, nach. Darin werden Haftungstatbestände geschaffen, die auch Sie als Verwalter treffen könnten. Mehr in unserem Beitrag zu dem Gesetz.
Neuer Bereich "Umweltrecht"
Lange dominierten das Mietrecht und das private und öffentliche Baurecht die juristischen Diskussionen der Wohnungsrechtler. Das ist auch heute noch so. Andere Rechtsgebiete gewinnen jedoch zunehmend an Bedeutung, so das Umweltrecht. Wegen dieser zunehmenden Bedeutung des Umweltrechts wollen wir auch in unserem Informationsangebot einen eigenen Bereich „Umweltrecht“ dafür vorhalten, den Sie als Unterpunkt des Bereiches „Recht“ finden. Wie immer bei uns beginnt alles ganz bescheiden mit einem Artikel. Die Sache muss noch wachsen. Und sie wird wachsen.

