Sozialer Wohnungsbau

Ausstieg aus Sozialwohnungssystem?

Im Senat gibt es Planungen, durch die vorzeitige Ablösung von Förderdarlehen aus dem bisherigen System des sozialen Wohnungsbaus auszusteigen. In „ersten Überlegungen“ zum Ausstieg aus dem bisherigen Fördersystem heißt es, dass die Sozialmieten künftig mindestens zehn Prozent unter den vergleichbaren Werten des Mietspiegels liegen sollen. Bislang sind die Sozialmieten etwa zehn Prozent teurer als Wohnungen des freien Marktes. Dies soll für alle Sozialwohnungen gelten, nicht nur für ausgesuchte Bereiche. Mehr dazu auf unserer Seite zum Thema "Sozialwohnungen".

Bund bürgt nicht für Ausstieg aus sozialem Wohnungsbau

Das LG Berlin wies am 14.10.2009 eine Klage des Landes Berlin gegen den Bund in Höhe von ca. 345.000 Euro ab. Es ging dabei um die Rückbürgschaften des Bundes gegenüber dem Land aus dem sozialen Wohnungsbau. Die Bundesregierung lehnte in dem Prozess die Inanspruchnahme ab und stützte sich darauf, dass die Bürgschaften nur unter der Bedingung einer gesicherten Finanzierung der Sozialwohnung gegeben worden seien. Diese Voraussetzung sei durch die vom Land Berlin getroffene Entscheidung, die Förderung für den sozialen Wohnungsbau einzustellen, nicht mehr gegeben. Diese Auffassung wurde nunmehr vom LG Berlin bestätigt. Mehr dazu in unserem Beitrag zum sozialen Wohnungsbau.